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(1) Anbieter dieser Leistungen ist:
STX | Sergey Gruzdov
Geschäftsführer: Sergey Gruzdov
Schönsland 1C
24251 Osdorf
Telefon: +49 (0) 176 20 70 80 79
E-Mail: contact@stx.gg
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter und seinen Kunden.
(3) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung der Leistungen ausgeschlossen.
(4) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(1) Der Anbieter erbringt Dienstleistungen und Beratungsleistungen, insbesondere im IT- und technischen Umfeld, verkauft Hardware und Software, tritt als Reseller für Softwareprodukte auf und vermittelt Verträge mit Drittanbietern (z. B. Internet- oder Softwareanbieter).
(2) Beratungs- und Dienstleistungen erfolgen grundsätzlich nach dem Best-Effort-Prinzip. Ein konkreter Erfolg oder ein bestimmtes Ergebnis ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich in einem schriftlichen Angebot mit definiertem Ziel- oder Sollzustand vereinbart wurde.
(3) Der Verkauf von Hardware und Software erfolgt teilweise im eigenen Namen, teilweise als Direktlieferung durch den jeweiligen Hersteller oder Lieferanten. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag oder Angebot.
(4) Bei Vermittlungs- und Affiliate-Leistungen kommt ein Vertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Drittanbieter zustande. Der Anbieter wird hierbei nicht Vertragspartner und übernimmt keine Haftung für Leistungen des Drittanbieters.
(1) Verträge kommen durch Angebot und Annahme zustande. Die Annahme kann schriftlich, per E-Mail, telefonisch oder mündlich erfolgen.
(2) Ein Vertrag kommt insbesondere auch dann zustande, wenn der Kunde den Anbieter telefonisch oder mündlich mit der sofortigen Erbringung einer Leistung beauftragt und der Anbieter diese Leistung ausführt.
(3) In diesen Fällen gilt die Leistungserbringung als auf Grundlage eines wirksam geschlossenen Vertrags erfolgt. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich erbrachten Leistungen gemäß den zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preise.
(4) Sofern ein Angebot erstellt wird, ist dieses freibleibend und – sofern nicht anders angegeben –
(5) Ein Vertrag kommt spätestens mit Beginn der Leistungserbringung zustande.
(1) Der Leistungsbeginn erfolgt nach Auftragserteilung und ggf. Terminvereinbarung. Sofern Leistungen oder Lieferungen von Drittanbietern abhängig sind, kann sich der Leistungsbeginn verzögern. Der Anbieter übernimmt keine Garantie für Liefer- oder Bereitstellungszeiten Dritter, weder für physische noch digitale Waren.
(2) Die Erbringung von Dienstleistungen sowie die Lieferung von Hardware und Software werden durch Lieferscheine, Leistungsnachweise oder vergleichbare Dokumentationen festgehalten.
(3) Sofern im Auftrag oder Angebot ein konkreter Ziel- oder Sollzustand vereinbart wurde, erfolgt die Abnahme durch ein Abnahmeprotokoll, das vom Kunden zu unterzeichnen ist.
(4) In allen anderen Fällen gilt die Leistung als abgenommen und akzeptiert, sofern der Kunde nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach Leistungserbringung schriftlich widerspricht.
(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Abzug zahlbar.
(3) Ist im Auftrag oder Angebot Vorkasse vereinbart (z. B. bei der Beschaffung von Hardware oder Software), beginnt die Leistungserbringung erst nach vollständigem Zahlungseingang. Erfolgt kein Zahlungseingang, ist der Anbieter berechtigt, den Auftrag bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.
(4) Der Kunde gerät frühestens 14 Tage nach Rechnungsstellung in Zahlungsverzug. Verzugszinsen werden nicht erhoben.
(5) Für Mahnungen können folgende Mahngebühren erhoben werden:
(6) Sofern der Anbieter im Rahmen des Auftrags in Vorleistung getreten ist, insbesondere durch die Beschaffung von Hardware oder Software, kann zusätzlich eine Mahnpauschale von 10,00 € pro Mahnstufe erhoben werden, sofern dies im Auftrag oder Angebot ausdrücklich vermerkt wurde.
(1) Der Anbieter bietet Stundenpakete mit monatlichem Stundenkontingent an. Der genaue Umfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
(2) Nicht genutzte Stunden werden einmalig in den Folgemonat übertragen. Werden diese übertragenen Stunden nicht bis zum Ende des Folgemonats genutzt, verfallen sie ersatzlos.
(3) Überschreitet der Kunde das gebuchte Stundenkontingent, werden zusätzliche Stunden zum regulären Stundensatz von 99,00 € netto abgerechnet.
(4) Stundenpakete werden im Voraus abgerechnet. Es handelt sich nicht um ein Dauerabonnement. Die jeweilige Mindestlaufzeit (z. B. 6 oder 12 Monate) ergibt sich aus dem Angebot und endet automatisch, sofern keine erneute Vereinbarung getroffen wird.
(5) Reaktionszeiten und inkludierte Fahrtleistungen richten sich nach dem gebuchten Stundenpaket und werden im Angebot definiert.
(6) Darüber hinausgehende Fahrtkosten werden mit 0,70 € netto pro Kilometer berechnet.
(1) Für neu gelieferte Hardware beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Lieferung, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften oder abweichende Herstellerbedingungen gelten.
(2) Für Software gelten vorrangig die jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen des Herstellers.
(3) Die Gewährleistung beschränkt sich auf Nacherfüllung. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. In diesem Fall ist die Haftung auf die Höhe des jeweiligen Auftragswerts begrenzt.
(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden oder Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(1) Der Kunde ist allein verantwortlich für die ordnungsgemäße Sicherung seiner Daten, insbesondere für regelmäßige und geeignete Backups.
(2) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Datenverluste, sofern diese durch fehlende oder unzureichende Datensicherungen des Kunden entstanden sind.
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
(2) Weitere Informationen zur Art, zum Umfang und zum Zweck der Datenverarbeitung ergeben sich aus den Datenschutzinformationen des Anbieters.
(3) Sofern der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, wird vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
(1) Gelieferte Hardware und Software bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum des Anbieters.
(2) Der Kunde darf Vorbehaltsware ohne Zustimmung des Anbieters nicht weiterveräußern oder verpfänden.
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten.
(2) Diese Verpflichtung gilt auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.
(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Anbieters.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
Stand: 05.01.2026